Qualität ist der Respekt vor dem Kunden
AGBs Material Analytischer Service (M.A.S…)
1. Angewandte Untersuchungsmethoden
M.A.S… führt alle Leistungen in der Mikroskopie, Analytik und Entwicklungen für das Programm analySIS von Olympus Soft Imaging Solutions (OSIS) ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus:
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn M.A.S… ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat. Die Geschäftsbedingungen von M.A.S… geltend auch für alle künftigen Geschäfte zwischen M.A.S… und dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vergütung, Zahlung, Verzug
Die Vergütung des M.A.S… richtet sich nach dem jeweils aktuellen Angebot. Das Angebot liegt dem Auftraggeber bei Vertragsunterzeichnung vor und wird Gegenstand des Vertrages.
50 % der Vergütung werden bei Abschluss des Vertrages und nach Zahlungsaufforderung sofort zur Zahlung fällig; 50 % der Vergütung nach Lieferung der Analyse bzw. des Gutachtens. Die Rechnungen von M.A.S… sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Andere Zahlungsmodalitäten bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Wir sind berechtigt, jede Zahlung zunächst auf entstandene Kosten und sodann später auf ältere Schuld anzurechnen. Als Verzugszinsen kann M.A.S… den üblichen Zinssatz für offene Kontokorrentkredite, mindestens aber 8 % über dem Basiszinssatz zzgl. der jeweiligen Umsatzsteuer, berechnen.
Gegen Zahlungsansprüche von M.A.S… kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es sich um eine Forderung aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
3. Lieferfrist
M.A.S… bemüht sich, die Analyse bzw. das Gutachten spätestens einen Monat nach Auftragsunterzeichnung und nach Übergabe der Probe dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Verzug kann frühestens sechs Wochen nach Vertragsschluss und Übergabe der Probe eintreten.
Die Lieferfrist verlängert sich bei Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien u.a., soweit solche Hindernisse erheblich die von M.A.S… zu erbringenden Dienste gestört haben. Mögliche Verzögerungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss/Übergabe der Probe kann M.A.S… ohne Angabe von Gründen kostenfrei die Analyse ablehnen.
4. Gewährleistung
M.A.S… führt die Untersuchungen nach den vereinbarten Methoden und nach bestem Wissen durch. Eine mögliche Gewährleistung beschränkt sich auf die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Probe. Mängel der Analyse sind innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Lieferung der Analyse zu rügen, andernfalls gilt die Analyse als ordnungsgemäß erbracht.
Ist das Untersuchungsergebnis nachweislich mit Mängeln behaftet, ist M.A.S… innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Nachbesserung (nochmalige Untersuchung) zu geben. Hierzu ist M.A.S… erneut eine Probe des gleichen Materials kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.
5. Haftung
Soweit sich aus diesen Vertragsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet M.A.S… bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz haftet M.A.S… – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet M.A.S… nur:
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von M.A.S… jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die sich aus vorstehenden Bestimmungen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit M.A.S… einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn M.A.S… die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen geltend die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
6. Urheberrechte/Eigentum an Materialproben
Die von M.A.S… erstellten Gutachten sind nur für den Auftraggeber bestimmt und dürfen ohne Zustimmung von M.A.S… nicht an Dritte weitergegeben werden. Das jeweilige Gutachten genießt Urheberschutz und wird ausschließlich für den Auftraggeber und den jeweils angegebenen Verwendungszweck erstellt. Eine andere Verwendung des Gutachtens bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verfassers.
Materialproben, die M.A.S… vom Auftraggeber zu Analysezwecken übergeben worden sind, gehen in das Eigentum von M.A.S… über. Die Proben sind nicht an den Auftraggeber zurückzugeben. Sollte eine Materialprobe vor Abschluss der Analysearbeiten verloren gehen, wird der Auftraggeber unverzüglich eine neue Probe von M.A.S… unentgeltlich zur Verfügung stellen.
7. Modulentwicklung für das Bildanalyseprogramm
analySIS von Olympus Soft lmaging Solutions (Münster)
Die Modulentwicklung erfolgt nach den Vorgaben des Kunden auf der Basis eines detaillierten Pflichtenhefts.
Der Käufer / Besteller verpflichtet sich, die Lieferung nach Installation sofort zu überprüfen und Beanstandungen wegen Mängeln, Falschlieferungen, Fehlens zugesicherter Eigenschaften etc. sind innerhalb von 8 Tagen und in detaillierter schriftlicher Form geltend zu machen. Nach mehreren erfolglosen Nachbesserungen hat der Besteller das Recht auf Minderung oder Wandlung. Hinsichtlich der gelieferten Software gewährleistet M.A.S…, dass das Programm im Umfang der jeweils beigefügten Beschreibung funktioniert. Weitergehende Ansprüche gegen M.A.S…, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen des Fehlers zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Das Objektprogramm wird auf einem Datenträger geliefert. Die Lieferung des Quellprogramms sowie der Programmbeschreibung, die über die übliche Dokumentation hinausgeht, ist ausgeschlossen. Die Urheberrechte verbleiben in jedem Fall beim Hersteller.
8. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für diese Allgemeinen Vertragsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen M.A.S… und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinn des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von M.A.S… in Freiburg im Breisgau. M.A.S… ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.